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Arbeitnehmer-
überlassung
für GVD

Arbeitnehmerüberlassung für den Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD)

Neben klassischen Dienstleistungen des Wach- und Sicherheitsgewerbes auf Grundlage der Bewachungsverordnung führen wir Personaldienstleistungen für den Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) durch.

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung  (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG) liegt uns vor.

Arbeitnehmerüberlassung für GVD

Arbeitnehmerüberlassung für den Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD)

Neben klassischen Dienstleistungen des Wach- und Sicherheitsgewerbes auf Grundlage der Bewachungsverordnung führen wir Personaldienstleistungen für den Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) durch.

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung  (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG) liegt uns vor.

Im Gegensatz zu traditionellen Zeitarbeitsunternehmen weist das Personal von F + G Security GmbH spezielle Qualifikationen u. a. in folgenden Sicherheitsbereichen vor:

• Sicherheitsüberprüfung
• Ggf. Waffenschein
• Mindestens IHK-Sachkundeprüfung für    das Wach- und Sicherheitsdienste bzw.    höhere Ausbildung
• Brandschutz- und Erste-Hilfe-Lehrgänge
• Fachspezifische Schulungen nach
   Kundenvorgabe

Aufgabengebiete:

• Überwachung der Vorschriften,    Satzungen und Polizeiverordnungen (z.B.    im Straßenverkehrsrecht oder im    ruhenden und fließenden Verkehr)
• Vollzug der Vorschriften über das    Meldewesen, Reisegewerbe und    Marktwesen

• Umweltschutz (z.B. unzulässiger Lärm    oder illegale Abfallentsorgung)
• Landschaftsschutz und Schutz des    Eigentums an Grundstücken
• Veterinärschutz (z. B. Tierschutz sowie    gefährliche und herrenlose Tiere)
• Schutz von öffentlichen Grünanlagen,    Kinderspielplätzen und weiteren    öffentlichen Anlagen gegen    Beschädigung, Verunreinigung und    missbräuchliche Benutzung
• Vollzug der Vorschriften über Anschläge,    unerlaubtes Plakatieren, Parken auf    Privatgrundstücken,    Personenbelästigung, Schutz der Sonn-    und Feiertage, Sperrzeit und    Ladenschluss, Gesundheitsschutz (z.B.    Wohnungshygiene, Ungeziefer,    Schädlinge) sowie Schutz der Jugend in    der Öffentlichkeit

Im Gegensatz zu traditionellen Zeitarbeitsunternehmen weist das Personal von F + G Security GmbH spezielle Qualifikationen u. a. in folgenden Sicherheitsbereichen vor:

• Sicherheitsüberprüfung
• Waffenschein
• Mindestens IHK-Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsdienste bzw. höhere Ausbildung
• Werkschutzlehrgänge
• Brandschutz- und Erste-Hilfe-Lehrgänge
• Fachspezifische Schulungen nach Kundenvorgabe

Aufgabengebiete:

• Überwachung der Vorschriften, Satzungen und Polizeiverordnungen ( z. B. im Straßenverkehrsrecht oder im ruhenden und fließenden Verkehr)
• Vollzug der Vorschriften über das Meldewesen, Reisegewerbe und Marktwesen
• Umweltschutz (z. B. unzulässiger Lärm oder illegale Abfallentsorgung)
• Landschaftsschutz und Schutz des Eigentums an Grundstücken
• Veterinärschutz (z. B. Tierschutz sowie gefährliche und herrenlose Tiere)
• Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und weiteren öffentlichen Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung
• Vollzug der Vorschriften über Anschläge, unerlaubtes Plakatieren, Parken auf Privatgrundstücken, Personenbelästigung, Schutz der Sonn- und Feiertage, Sperrzeit und Ladenschluss, Gesundheitsschutz (z.B. Wohnungshygiene, Ungeziefer, Schädlinge) sowie Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit

Fordern Sie für weitere Informationen unsere kostenlose Broschüre an!

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Informationen zum Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD):

Die örtliche Polizeibehörde besitzt zur Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben, welche auf das Stadtgebiet und dazugehöriger Ortschaften beschränkt sind, eigene Vollzugsbedienstete. Dieses Fachpersonal erhält sämtliche Vollzugsaufgaben, welche gesetzlich möglich sind, um die Bürgerinnen und Bürger zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tatkräftig zu unterstützen. Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg und verfügen daher über dieselben Rechte und Befugnisse.

Als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft – soweit ermächtigt – sind sie Amtsträger, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungen von Maßnahmen (zum Beispiel Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherheitsleistung und vieles mehr) treffen können. Sie können also einzelne Maßnahmen nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg treffen und dürfen auch Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld erteilen. Sie erforschen und verfolgen Ordnungswidrigkeiten und legen diese zur Bearbeitung dem Innendienst vor. Als bestellte Außendienstbeamte/ -angestellte der Bußgeldbehörde führen die Vollzugsfachkräfte auch Ermittlungen für die Bußgeldstelle durch.

Grund und Ausmaß der Beschäftigung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind im Polizeigesetz und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung geregelt. Sie sind parallel zum Polizeivollzugsdienst bei der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in denjenigen Aufgabenfeldern tätig, die vorrangig im kommunalen Interesse liegen.

Informationen zum Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD):

Die örtliche Polizeibehörde besitzt zur Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben, welche auf das Stadtgebiet und dazugehöriger Ortschaften beschränkt sind, eigene Vollzugsbedienstete. Dieses Fachpersonal erhält sämtliche Vollzugsaufgaben, welche gesetzlich möglich sind, um die Bürgerinnen und Bürger zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tatkräftig zu unterstützen. Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg und verfügen daher über dieselben Rechte und Befugnisse.

Als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft – soweit ermächtigt – sind sie Amtsträger, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungen von Maßnahmen (zum Beispiel Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherheitsleistung und vieles mehr) treffen können. Sie können also einzelne Maßnahmen nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg treffen und dürfen auch Verwarnungen mit und ohne Verwarnungsgeld erteilen. Sie erforschen und verfolgen Ordnungswidrigkeiten und legen diese zur Bearbeitung dem Innendienst vor. Als bestellte Außendienstbeamte/ -angestellte der Bußgeldbehörde führen die Vollzugsfachkräfte auch Ermittlungen für die Bußgeldstelle durch.

Grund und Ausmaß der Beschäftigung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten sind im Polizeigesetz und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung geregelt. Sie sind parallel zum Polizeivollzugsdienst bei der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in denjenigen Aufgabenfeldern tätig, die vorrangig im kommunalen Interesse liegen.