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Aufzugs-
befreiung

Jeden Tag nutzen unzählige Menschen in Deutschland die verschiedensten Aufzugsanlagen, wie zum Beispiel in Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Geschäften oder Betrieben. Dabei kann es vorkommen, dass ein Aufzug seinen Dienst aufgibt und eine Aufzugsbefreiung erforderlich ist. Für diesen Fall haben die eingeschlossenen Personen über einen im Aufzug installierten Notrufschalter die Möglichkeit, direkten Kontakt zu unserer Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) aufzunehmen. Notrufsysteme in Aufzugsanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben!

Wir bieten Ihnen nach der Betriebssicherheitsverordnung nach §12 (4) zugelassene und TÜV-geprüfte Interventionskräfte an. Unsere Mitarbeiter sind für den Fachbereich Aufzugsrettung- und Kontrolle nach DIN EN 13015 geprüft.

Sobald eine Notrufmeldung in der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) eingeht, wird umgehend unsere zuständige Interventionsstelle in Maulbronn oder in Pforzheim – je nach Ihrem Standort – alarmiert. Das geschulte Sicherheitspersonal begibt sich sofort vom nächsten Standort zum betroffenen Objekt, übernimmt die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und leitet die Aufzugsbefreiung ein.

Über die gesamte Dauer der Notbefreiung hinweg kümmert sich die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) telefonisch um den seelischen und gesundheitlichen Zustand der Betroffenen bis zum Eintreffen unserer Interventionskräfte.

Aufzugsbefreiung

Jeden Tag nutzen unzählige Menschen in Deutschland die verschiedensten Aufzugsanlagen, wie zum Beispiel in Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Geschäften oder Betrieben. Dabei kann es vorkommen, dass ein Aufzug seinen Dienst aufgibt und eine Aufzugsbefreiung erforderlich ist. Für diesen Fall haben die eingeschlossenen Personen über einen im Aufzug installierten Notrufschalter die Möglichkeit, direkten Kontakt zu unserer Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) aufzunehmen. Notrufsysteme in Aufzugsanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben!

Wir bieten Ihnen nach der Betriebssicherheitsverordnung nach §12 (4) zugelassene und TÜV-geprüfte Interventionskräfte an. Unsere Mitarbeiter sind für den Fachbereich Aufzugsrettung- und Kontrolle nach DIN EN 13015 geprüft.

Sobald eine Notrufmeldung in der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) eingeht, wird umgehend unsere zuständige Interventionsstelle in Maulbronn oder in Pforzheim – je nach Ihrem Standort – alarmiert. Das geschulte Sicherheitspersonal begibt sich sofort vom nächsten Standort zum betroffenen Objekt, übernimmt die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und leitet die Aufzugsbefreiung ein.

Über die gesamte Dauer der Notbefreiung hinweg kümmert sich die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) telefonisch um den seelischen und gesundheitlichen Zustand der Betroffenen bis zum Eintreffen unserer Interventionskräfte.